Fliegenfischen-Eifelrur.de
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Dieser Teil der Rur ist ein durch das Land NRW ausgewiesenes Naturschutzgebiet. In dieser einzigartigen Landschaft können Sie seltenen Tierarten begegnen, wie Biber,Wasseramsel,Eisvogel, Ringelnatter etc. Wir bitten Sie die Tiere in Ihrem natürlichen Lebensraum so wenig wie möglich zu stören.Es ist nicht gestattet, Äste oder Pflanzen abzubrechen, oder zu beschädigen oder die Ufervegetation zu zerstören.Ebenso ist es nicht erlaubt Feuer zu zünden oder Abfall zu hinterlassen.

Bitte achten Sie darauf,dass keine Schnüre weggeworfen werden,weil Vögel sich darin leicht verletzen können.

Es darf ausschliesslich mit der Fliegenrute mit zwei künstlichen Fliegen gefischt werden.

Die Fischereisaison beginnt am 16.03. eines Jahres und endet am 20.10.

Der Widerhaken,sofern vorhanden, ist anzudrücken.

Es darf auf der ganzen Strecke  auf eigene Gefahr gewatet werden,aber Vorsicht, es befinden sich einige tiefere Stellen auf der Strecke.

Pro Tag dürfen max. zwei Forellen zwischen 30-und  35 Zentimeter Länge mit genommen werden.

Die Äsche ist bis auf Widerruf ganzjährig geschont.

Es darf natürlich nur zwischen den ausgwiesenen Fischereigrenzen gefischt werden.

 

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